- Rückfallklausel
- Subject-to-Tax-Klausel. 1. Begriff: Klausel in Doppelbesteuerungsabkommen, wonach eine dort vereinbarte Freistellung ausländischer Einkünfte nur dann vorgenommen werden muss, wenn diese Einkünfte im Ausland tatsächlich einer Besteuerung unterliegen. Motiv für die Vereinbarung von R. ist die Verhinderung von Steuerersparmodellen (doppelte Nichtbesteuerung; „weiße Einkünfte“). Es ist jedoch keine Höhe (Mindesthöhe) des Steuersatzes angegeben. Daher werden R. in neueren Abkommen durch die sog. ⇡ Switch-over-Klausel ersetzt.- 2. Für die nach einem Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei zu belassenen Einkünfte eines in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmers wird eine der R. vergleichbare Regelung im nationalen Steuerrecht (§ 50d EStG) mit allgemeiner Wirkung vorgesehen: Demnach sind solche Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Deutschland erst dann freizustellen, wenn der Arbeitnehmer nachweist, dass sie im ausländischen Staat besteuert worden sind. Ist der Nachweis der Besteuerung erst möglich, wenn die Einkommensteuerveranlagung in Deutschland schon stattgefunden hat, ist der Steuerbescheid nachträglich zu ändern (§ 50d VIII EStG).
Lexikon der Economics. 2013.